Friedhofsgärtnerei

Grabpflege

In der Zeit der Hektik und Mobilität ist die Grabpflege oft ein Thema, welches im täglichen Stress untergeht. Wir als Fachbetrieb sind in der Lage, Ihnen bei dieser Problematik hilfreich zur Seite zu stehen. Unser Betrieb ist Mitglied der Dauergrabpflegegesellschaft sächsischer Friedhofsgärtner GmbH.

Sie können im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages ein vielfältiges Leistungsspektrum in Anspruch nehmen. Sei es die Gestaltung des Grabes, die jahreszeitlichen Wechselpflanzungen, die laufende Pflege oder der besondere Grabschmuck zu individuellen Gedenktagen des Verstorbenen. Im Dauergrabpflegevertrag werden Grabpflegeleistungen und Blumenschmuck präzise vereinbart und garantiert.

 

Grabgestaltung

Wir planen für Sie die Grabbepflanzung immer individuell nach den örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen sowie Ihren persönlichen Anforderungen. Dabei fließen die BdF-Richtlinien für die Grabgestaltung bei der Umsetzung in die Planung mit ein.

Ein Beispiel für eine individuelle Planung einer Grabanlage finden Sie hier. Wir haben auf der Landesgartenschau in Oelsnitz 2015 ein Mustergrab zum Thema Krebstod geplant sowie umgesetzt.

 

Alles geregelt, schon zu Lebzeiten

Viele wissen nicht, dass sie auch vor dem Todesfall genau bestimmen und vertraglich festlegen können, wie ihre Grabstätte einmal aussehen soll. Diese Möglichkeit sichert die Berücksichtigung der persönlichen Wünsche des Verstorbenen und nimmt so den Angehörigen eine schwere Entscheidung in der Trauerzeit ab.

Friedhof Brockwitz

Unser Angebot der Dauergrabpflege und Grabmalvorsorge ist genau das Richtige für Sie. Unabhängig davon, ob Sie alleinstehend sind oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, Sie Ihren Angehörigen keine Umstände und finanziellen Belastungen bereiten wollen oder als Hinterbliebene die Pflege eines Grabes in professionelle Hände geben möchten.

Wir möchten Ihnen die Angelegenheiten, die über das Leben hinausgehen, vereinfachen. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Friedhofsgärtner und der Steinmetzen in Sachsen ist es Ihnen als Vorsorgende oder auch als Angehörige möglich, sowohl Ihre Wünsche zum Grabmal als auch zur Bepflanzung vertraglich zu vereinbaren.

Die Kosten ergeben sich je nach dem gewünschten Leistungsumfang und der Pflegedauer. Der Betrag wird nach Abschluss des Vertrages einmalig fällig und auf ein separates Treuhandkonto eingezahlt. Danach werden alle Vertragsleistungen von diesem beglichen. Im Ernstfall ist Ihr Dauergrabpflege- und Grabmalvorsorgevermögen vor dem Zugriff Dritter geschützt: Denn das Treuhandvermögen gilt als „Schonvermögen“ und kann Ihnen bei Gewährung von Sozialleistungen weder als Vermögen angerechnet noch aufgelöst werden.

Mit der Dauergrabpflege und Grabmalvorsorge gehen Sie in jedem Fall auf Nummer sicher.

Wir beraten Sie gern und erstellen mit Ihnen, natürlich ein genau auf Sie zugeschnittenes Grabpflegeangebot.

 

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